naturGarten

Seit über 30 Jahren gestalten wir individuelle Garten- und Grünanlagen. Einer unserer Schwerpunkte ist dabei die Gestaltung mit den Pflanzen. Vor der Pflanzung erfolgt eine individuelle Beratung, wo wir Ihnen mit unseren kompetenten Fachwissen zur Seite stehen. Unsere Arbeit bezieht sich nicht nur auf die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Stauden, sondern auch auf die anschließende Pflege. damit aus jungen Pflanzen kräftige und schöne Stauden, Sträucher oder Bäume werden.

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naturHolz

Ein weiterer Schwerpunkt ist mit Holz im Garten zu gestalten. Ganz egal ob Sie eine Holzterrasse, einen Sichtschutz aus Holz, einen Holzzaun, eine Gartenhütte oder was auch immer benötigen, wir haben die passenden Ideen und die fachliche Kompetenz dazu. Bei der Materialwahl werden vorwiegend Hölzer aus der heimischen Region verwendet wie z.B. Douglasie, Lärche oder Eiche. Wir fertigen die Holzelemente selbst nach individuellen Vorgaben oder aber montieren vorgefertigte Teile.

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naturWissen

Das Wissen aus meiner langjährigen Erfahrung als Gärtnermeister und Leben in der Natur gebe ich gerne weiter. Sei es als Beratung, Regiearbeit oder in einem Seminar. Dazu kann ich folgendes anbieten:


bioenergetische Analyse

Die bioenergetische Analyse ist eine sensitive Herangehensweise, welche Aufschlüsse über energetische Eigenschaften von Räumen und ihre darin lebenden Menschen gibt.


naturKunst

Naturkunst – LandArt – ist kreatives Gestalten mit Naturmaterialien in der freien Natur. Es ist eine vergängliche Kunstform und drückt dadurch den stetigen Wandel vom Werden und Vergehen im Leben aus.
Sie brauchen für Naturkunst  keine besondere Ausrüstung oder künstlerische Fähigkeiten, einfach nur gute Laune und Freude an Kreativität und der Natur. Sie dürfen auch ihre schlechte Laune dazu mitbringen, jedoch verschwindet diese schnell wieder ganz von selbst, garantiert.
Naturkunst biete ich als Workshop für kleine Gruppen oder Einzelpersonen jeden Alters an.

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Kontakt

Jürgen Kredel

Gärtnermeister, Heilpraktiker, Natürkünstler

„am liebsten einfach draußen sein

64385 Reichelsheim – Odenwald

Fon: 06164 515526


Bei Fragen oder Interesse schreiben Sie mir eine Nachricht


Datenschutz

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Quellverweis: eRecht24

AGB-Gartenbau

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jürgen Kredel Gartengestaltung

1. Grundsätze

1.1 Der Anbieter hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden
1.2 Vertragsgrundlagen
Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen nach Art und Umfang gelten als Vertragsgrundlagen in der
Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:
das Leistungsverzeichnis,
meine Geschäftsbedingungen,
die VOB/Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für der die Ausführung von Bauleistungen.
1.3 Ausführung
Die Ausführung der Arbeiten richtet sich nach dem zugrundeliegenden Angebot und erfolgt nach den anerkannten
Regeln der Technik. Dabei ist die Fertigstellungspflege nach DIN 18916 und DIN 18917 nach Art, Umfang und
Dauer gesondert zu vereinbaren. Unterbleibt dieses, so hat der Auftraggeber die Fertigstellungspflege selbst zu
übernehmen.
1.4 Vergütung
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach den genannten Vertragsgrundlagen
und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen
Vertragsabschluß und Abnahme die tariflichen oder ortsüblichen Löhne und Akkordsätze und/oder die
Sozialabgaben und Steuern, sowie die Preise für Baustoffe, Bauteile, Betriebsmittel, Pflanzen, Saatgut, Frachten
u. ä. sind diese Erhöhungen in nachgewiesener Höhe zu vergüten und Ermäßigungen entsprechend
weiterzugeben, sofern zwischen Vertragsabschluß und Abnahme mehr als vier Monate liegen. Dies gilt auch bei
einer vereinbarten Pauschalvergütung, wenn zwischen Vertragsabschluß und Abnahme mehr als vier Monate
liegen.

2. Ausführungsunterlagen

Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lager und Werkpläne o. ä. werden vom
Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie
Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer
beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

3. Lagerplätze und Anschlüsse

Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u. ä.)
werden vom Auftraggeber und der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann
vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden.

4. Fertigstellungsfristen

Eventuell vorgesehene Fertigstellungsfristen sind bei Vertragsabschluß gemeinsam festzulegen.

5. Abnahme

Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung Baustelle durch den Auftraggeber und -nehmer durch
eine Abnahmebesichtigung, welche schriftlich fixiert wird. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung
abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung,
oder nach 12 Werktagen nach Erhalt der Rechnung.
Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme
nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei
Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst
spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB/B § 7 trägt.

6. Gewährleistung

Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt
ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Für Baustoffe, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert oder ausgesucht werden, wird vom
Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für die Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten
anderer Auftragnehmer herrühren. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues ein Jahr, beginnend mit der Abnahme. Während der
Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Mängel, die auf eine vom Auftraggeber
nachgewiesene vertragswidrige Leistung oder Lieferung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen,
wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Würde die Mängelbeseitigung einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, so kann der Auftraggeber nur verlangen, daß die Vergütung in
angemessener Höhe herabgesetzt wird, jedoch nicht mehr als 20 % der bemängelten Sache. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere auf Schadenersatz können nicht gestellt werden. Die Gewährleistung für Pflanzen übernimmt der
Auftragnehmer nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
Beanstandungen von Pflanzen hinsichtlich der Qualität sind spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Pflanzen schriftlich anzumelden.
Pflanzenlieferung
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge von Pflanzen abweichend von der Verkaufsbestätigung oder vom Angebot auszuliefern, und zwar wie folgt. Er kann:eine Pflanzenart durch eine ähnliche ersetzen, ein Sortiment ersetzen durch die nächsthöhere oder nächstniedrigere Größe,
eine Pflanzensorte durch eine ähnliche ersetzen, falls dies im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen war.
Eine Anwachsgarantie wird nur gewährt, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Dies berechtigt einen Aufschlag auf
die Pflanzenpreise von 30 %.
Jeder einzelne Rechnungsposten ist als einheitliches Ganzes zu betrachten und kann deshalb auch nur für sich
beanstandet werden.

7. Abrechnung

Die zur Abrechnung der Leistung und/oder Lieferungen erforderlichen Feststellungen (Aufmaß o. ä.) sind auf
Wunsch vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen. Wird dies nicht gewünscht, so
wird das Aufmaß anerkannt.
Zusätzliche Leistungen und Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und
Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine Vergütungssätze
vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Lieferung und Leistungen wird dem Auftraggeber
umgehend zur Bestätigung vorgelegt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Werden mündlich
vereinbarte Sonderleistungen nicht innerhalb 6 Tagen nach Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber reklamiert, so
werden sie automatisch als anerkannt betrachtet.

8. Zahlung

Auf Zwischenabrechnungen für nachgewiesene ausgeführte Leistungen und Lieferungen sind Zahlungen in voller
Höhe innerhalb von 10 Tagen. Die Schlußzahlung ist sofort nach Prüfung und Feststellung der vom
Auftragnehmer vorgelegten Schlußrechnung zu leisten, spätestens jedoch innerhalb von l4Tagen nach Zugang.
Wird das Zahlungsziel überschritten, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der augenblicklichen
Kontokorrentzinsen zu berechnen. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragsnehmer kein Aufrechnungsrecht.
Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen – Baustoffe, Bauteile und
Pflanzen – Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie mit dem Grundstück noch nicht verbunden sind. Von mir
erstellte Pläne und Angebote können bei Nichtzustandekommen des Auftrags nach der HOAI berechnet werden.
Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Maße werden am Bau ermittelt.

10. Duldung der Wegnahme

Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so wird er es nach vorheriger Ankündigung des Auftragnehmers dulden,
daß dieser Baustoffe, Bauteile und Pflanzen – auch wenn diese bereits mit dem Grund und Boden fest verbunden
sind -aufnehmen und unter Abrechnung zum Zeitwert und auf die vom Auftraggeber geschuldeten Beträge
zurücknehmen und sich aneignen darf.

11. Schiedsgutachten

Bei Meinungsverschiedenheiten über Fragen tatsächlicher Art- wie z.B. die Beschaffenheit von Stoffen, Bauteilen,
Pflanzen und Saatgut, die Eignung von Art und Umfang von Leistungen -zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer ist für beide Vertragspartner das Schiedsgutachten eines unparteiischen Sachverständigen für
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, auf den sich beide Vertragspartner geeinigt haben, bindend. Die Kosten
tragen beide Vertragspartner zu gleichen Teilen.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das für den Betriebssitz des Auftragnehmers zuständige Amts- oder
Landgericht.

13. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

14. Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung kann durch Einbehalt von Geld nur dann gefordert werden, wenn dies bei
Auftragserteilung gesondert und in schriftlicher Form festgelegt wird. Dies ist von beiden Parteien schriftlich zu
bestätigen.

15. Nichtigkeit

Werden gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen nichtig, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

AGB-Heilpraktiker

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jürgen Kredel Heilpraktiker

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Jürgen Kredel und der Klientin/dem Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteiennichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das generelle Angebot meiner Praxis annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung/Behandlung an mich wendet.
3. Eine Therapie/Beratung ersetzt nicht eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt.
4. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
5. Die Behandlung in meiner Praxis enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich darüber zeitnah zu informieren
6. Die Haftung für Schäden des Teilnehmers an Naturtherapien und weiteren Therapieformen oder Veranstaltungen in meiner Praxis sowie weiteren Behandlungs- Veranstaltungsorten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten des Heilpraktikers, Veranstalters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

§ 2 Therapie- und Beratungserfolg

Als Heilpraktiker kann ich den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.

§ 3 Honorar und Bezahlung

1. Soweit nicht individuell vereinbart gelten die allgemeinen Honorarsätze der Praxis. Der Stundensatz wird auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit je angefangene 1/4Stunde berechnet.
2. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Entweder nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 3 Tagen per Banküberweisung zu zahlen.

§ 4 Kostenerstattung durch Dritte

1. Als Heilpraktiker besitze ich generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede Klientin/Klient selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist.
2. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen.
3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens meiner Praxis.
4. Meine Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
5. Der Umfang der Leistungen als Heilpraktiker beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

§ 5 Termine und Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Termins in meiner Praxis gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.

§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung

1. Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart.
2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich KlientIn oder Therapeutin dafür entscheiden.
3. Als Heilpraktiker bin ich berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn ich aufgrund meinerSpezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt mein Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 7 Schweigepflicht

1. Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
2. Klientendaten behandle ich grundsätzlich vertraulich und erteile bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
3. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten liegt und eine mündliche Zustimmung der Schweigepflichtsentbindung durch den Klienten erfolgt ist.
4. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger muss ich von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Klienten entbunden werden.
5. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn ich aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet bin – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegtwerden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die therapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Rechtsgrundlage Heilpraktiker

Rechtsgrundlage Heilpraktiker:

Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, gemäß §1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes erfolgte am 1. November 2016 durch das Landratsamt Odenwald. Grundlage ist das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Odenwald
Michelstädter Str.12
64711 Erbach

Impressum

Impressum

Inhaber: Jürgen Kredel
Anschrift:
Jürgen Kredel
Brunnenstraße
64385 Reichelsheim
alle Texte, Bilder, Grafiken (soweit nicht gesondert aufgeführt): copyright © Jürgen Kredel
Gestaltung, Entwurf, technische Umsetzung sowie für den Inhalt verantwortlich: Jürgen Kredel.

USt IDNr: 033 838 60110
Finanzamt Michelstadt

Warenzeichen/Trademarks

Die Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. -logos der angebotenen Produkte sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten!
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